Verzögerung2-pixabay-JPI-1680x600

Prüfung der Spielautomaten: Noch kein Land in Sicht?

von Sabine Löwenberger am 21.02.2023

(Letzte Aktualisierung am 22.04.2023 22:39)
Lesezeit ca. 3 Min

Arrr, Pirat! Erfahre hier alles über die Verzögerung bei der Veröffentlichung von neuen Online-Slots!

Noch kein Land in Sicht bei Veröffentlichung der Online-Slots? GGL reagiert auf Kritik wegen Verzögerungen

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat Kritik geerntet. Grund waren Verzögerungen bei der Zulassung der Online-Automatenspiele. Im Rahmen eines Online-Seminars des Behörden Spiegels, des unabhängigen Portals für den Öffentlichen Dienst in Deutschland, bezog die GGL Stellung.

Zu wenig Spiele an Bord: Meuterei auf Glücksspiel-Fregatten

Yarr, Kamerad! Sicher hast du schon festgestellt, dass wir derzeit noch recht wenig Ladung an Online-Slots an Bord haben. Viele unserer Crew-Mitglieder fangen an zu murren. Captain Jack Pott, der Deutsche Online Casinoverband (DOCV) und andere Glücksspiel-Fregatten wittern Meuterei!

Doch wir haben gute Nachrichten für dich, Matrose. Wie es scheint, will sich die GGL nun in die Riemen legen und beim Prozess der Spielfreigabe volle Kraft voraus fahren. Schließlich wollen wir nicht, dass ihr auf feindliche Glücksspiel-Kähne überwechselt. Denn höre, Pirat, diese Seelenverkäufer können schnell leck schlagen.  

Auch Volker Tittel, Referent für virtuelle Automatenspiele bei der GGL, habe Interesse daran, dass wir die Spiele an Bord holen können. Doch es gebe noch etwa 3.000 Online-Slots zu testen. Die Crew an Bord der GGL habe beim Löschen der Ladung alle Hände voll zu tun.

GGL und Glücksspiel-Kähne pullen gemeinsam

Wir sind ein ehrbares Piratenvolk. Daher halten wir uns an die Vorgaben der GGL. Aber wir wollen auch nicht ins Trockendock. Daher werden wir künftig mit unserer Reederei, der GGL, kooperieren, damit wir alle gut im Winde liegen.

Um immer sicher an Deck stehen zu können, müssen die Online-Spielautomaten einige Vorgaben erfüllen. Diese sind vom Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vorgegeben. Die GGL hat also kaum Spielraum.

Klüsen auf, Matrose, die GGL hat uns eine Liste mit diesen Vorgaben übergeben. Schau selbst, was auf dem Pergament steht, das uns die Brieftaube gerade gebracht hat:

·         Gewinnwahrscheinlichkeiten müssen angegeben sein.

·         Beim Gambling-Feature, wenn vorhanden, muss auf die tatsächliche Wahrscheinlichkeitsverteilung hingewiesen werden.

·         Die Symbolkombinationen auf den Gewinnlinien müssen erläutert werden.

·         Die Wahrscheinlichkeit auf den Höchstgewinn sowie die Auszahlungsquote müssen angegeben werden.

·         Regeln und Gewinnpläne müssen im Spiel aufrufbar sein.

·         Gemäß dem Einsatz müssen die Gewinne angegeben werden.

·         Dublonen dürfen nur in Euro angegeben werden.

·         Nirgendwo darf das Wort „Casino“ auftauchen.

·         Jackpots sind verboten.

·         Alles muss in deutscher Sprache geschrieben stehen.

Problematisch sei, so Tittel, dass es für die Automatenspiele keine eigene White-List gebe. Das bedeutet, dass jede Glücksspiel-Fregatte die Spiele, die sie an Bord holen will, gesondert prüfen lassen muss.

Jene Spielautomaten werden dann getestet, unabhängig davon, ob sie im Vorfeld bereits von einem anderen Anbieter eingereicht wurden. Aber wie soll die Lösung nun aussehen?

Tittel erklärte, er wolle nun Kontakt zu den Entwicklern aufnehmen, damit diese darauf achten, dass die Spieletitel den Vorgaben entsprechen. Zudem legte die GGL Fristen fest, in denen die Vorgaben erfüllt sein müssen. Wenn wir gemeinsam pullen, Kamerad, werden wir schneller ans Ziel kommen. Arrgh!